Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Gültigkeit der Bestimmungen

codepit – Bolte, Tigges GbR (im folgenden codepit genannt) führt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle zukünftigen Leistungen, falls die AGB nicht nochmals explizit verändert vereinbart werden. Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform und sind nur nach schriftlicher Anerkennung durch codepit gültig.

§2 Urheberrecht und Nutzungsrecht

Sämtliche bei codepit im Rahmen des Auftrags entstehenden Urheberrechte, verwandte Schutzrechte, Rechte an Lichtbildern, Markenrechte, Geschmacks- oder Gebrauchsmusterrechte sowie wettbewerbsrechtliche Leistungsschutzrechte, verbleiben bei codepit. Die Einräumung der daraus entstehenden Nutzungsrechte an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich als einfaches Nutzungsrecht. Sie gehen nur auf den Auftraggeber über, soweit der Vertragszweck dies erfordert. Die Einräumung darüber hinausgehender Nutzungsrechte ist schriftlich zu vereinbaren. Gleiches gilt bei Ãœbertragung der Nutzungsrechte an Dritte. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

§3 Vertragsabschluß

Angebote sind stets freibleibend. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung per Brief oder Email zu den Bedingungen dieser AGB angenommen. Mündliche oder per E-Mail vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung per Brief oder Email.

§4 Terminabsprachen

Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Auftraggeber erkennen die Beweiskraft durchgehender Email-Korrespondenz an.

§5 Pflichten und Haftung des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Grafikdesign zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte und Markenschutzrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen und Markenschutzverletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Davon ausgenommen sind Bilder, die codepit von Bilddatenbanken beschafft hat. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt codepit von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen sie stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

§6 Vergütung

Die Vergütung für die erbrachten Leistungen (Entwürfe, Reinzeichnungen, Programmierung etc.) sowie Gewährung der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage der im Vorfeld getroffenen Preisabsprachen zwischen den Vertragspartnern.

§7 Fälligkeit der Vergütung, Abnahme

(1) Die Vergütung ist nach Abnahme der erbrachten Leistung fällig. codepit stellt nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber eine entsprechende Rechnung aus, welche innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen ist.

(2) Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel ist von maximal zwei Arbeitswoche, d.h. 10 Arbeitstagen, auszugehen) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Falls eine Abnahme - nach Mahnung durch codepit - auch nach maximal 15 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.

(3) Eine Nichtabnahme in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung, d.h. codepit behält sich den Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.

(4) Bei Zahlungsverzug kann codepit Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

§8 Gewährleistung, Mängel

codepit verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. codepit verpflichtet sich, bei mangelhafter Leistung, zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen. codepit weist darauf hin, dass auf der Homepage eingesetzte Fremd-Programme (Gästebücher, Formular-Mailer, Scripte etc.) unentdeckte Sicherheitsrisiken beinhalten können. codepit haftet nicht für durch Mängel an Fremd-Programmen hervorgerufenen Schäden.

§9 Haftungsbeschränkungen

Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im übrigen haftet codepit bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§10 Eigenwerbung

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass codepit, die für den Auftraggeber erstellten Webseiten etc. bei Bedarf als Referenz in seinen öffentlichen Galerien auf der Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis seiner Arbeiten verwenden darf. Eine Veröffentlichung der URL der durch codepit bearbeiteten Webseite des Auftraggebers wird gestattet. Der Auftraggeber gestattet codepit an angebrachter Stelle einen Link auf die eigene Homepage anzubringen.

§11 Gerichtsstandort

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Paderborn Gerichtsstandort. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§12 Schlussbestimmungen

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.